Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Stand: März 2016 –
der 2had GmbH, Raiffeisenplatz 3, 92660 Neustadt, für Kunden aus Gewerbe, Industrie, Handwerk und öffentlicher Verwaltung
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen der 2had GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt gegenüber einem Unternehmer auch dann, wenn wir uns im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung bei einzelnen Angeboten,
Lieferungen und Leistungen sowie bei künftigen Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich darauf beziehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir, auch soweit uns diese vorgelegt wurden, nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
3. Unternehmer erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer AGB an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren AGB abweichen.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte
vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Sämtliche Bestellungen, auch mündliche, fernmündliche und Bestellungen auf elektronischem Wege, sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie schriftlich oder in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Unsere Auftragsbestätigung ist maßgebend für Vertragsinhalt und Liefer-/Leistungsumfang.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherungskosten, Fracht und die zum Zeitpunkt der Lieferung
gültige Umsatzsteuer nicht ein.
2. Wir behalten uns auch in jedem Fall das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem
Kunden auf Verlangen nachweisen.
3. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen
unter Berechnung aller Finanzierungskosten, Einziehungs- und Diskontspesen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto.
4. Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Zinssätzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
6. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Unsere Leistungs-/Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger sich aus dem Vertragsverhältnis stammender Verpflichtungen voraus.
2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Sie gelten als selbständige Leistungen. Zumutbar ist die Teillieferung dann, wenn sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware
sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die Nichtverfügbarkeit der Leistung) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über das Vorliegen solcher Ereignisse informieren. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
4. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden bestimmt sich nach Maßgabe des § 8 dieser AGB.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht
die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Ware wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, auf Verlangen des Kunden an die von diesem gewünschte Lieferadresse versandt (Versendungskauf gem. § 447 BGB). Die Gefahr geht, auch bei Versendung von einem Lager und im Fall eines Streckengeschäftes bei Versendung ab Lager unseres Vorlieferanten auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Unternehmern auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschl. angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Kunden stimmen wir bis auf Widerruf zu. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Forderungen des
Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt uns der Kunde hiermit im Voraus ab und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, die uns durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für die 2had GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, der 2had GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die 2had GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
4. Wird die Ware mit anderen, der 2had GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die 2had GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der 2had GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die 2had GmbH.
5. Sobald und soweit der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung und die Übertragung oder Verpfändung des Anwartschaftsrechts ist unzulässig.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nehmen wir Waren von Unternehmern zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar und wir können diese Waren durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzüglich angemessener Verwertungskosten, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
8. Der Kunde ist, solange sie unser Eigentum ist, verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Er hat sie insbesondere zum Neuwert gegen Gefahren durch Beschädigung oder Zerstörung infolge von Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
4. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
5. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
7. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
10. Untersuchung, Nachbesserung oder sonstige Bemühungen unsererseits, trotz verspäteter Rüge, bedeuten nicht Verzicht auf den Verspätungseinwand. Entsprechendes gilt bei nicht formgerechter oder unvollständiger Rüge.
11. Die Gewährleistungshaftung gilt nicht für normale Abnutzung, ferner insbesondere nicht für Mängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang dadurch verursacht sind, dass die Ware vom Kunden fehlerhaft oder nachlässig behandelt wurde, Wartungsanweisungen, Anwendungs-, Lagervorschriften oder gesetzliche Bestimmungen nicht befolgt wurden oder von Personen, die wir dazu nicht autorisiert hatten, Eingriffe oder Veränderungen an Produkten vorgenommen wurden, Teile ausgewechselt oder verbraucht, Materialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
12. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 8 Haftung
1. Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
2. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Aus-nahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
4. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 8 entsprechend.
5. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
§ 9 Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
2. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 8 dieser AGB ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und als Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens gilt der in unserer Angebots- bzw. Annahmeerklärung ausgewiesene Geschäftssitz. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.